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+ Additional agenda items omitted (sampling)
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+ Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergegesetzes (Mehrwertsteuer) — Drucksache V/2086 — Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (14. Ausschuß) — Drucksache V/2107 —
+ Präsident D. Dr. Gerstenmaier:
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+ Es ist ja soeben abgestimmt worden. Denn der Antrag des Ausschusses umfaßt auch die Entschließung auf Drucksache V/2105. Ich verstehe es also so, meine Damen und Herren, daß wir über den Antrag des Ausschusses, der die Entschließung unter III umfaßt, soeben abgestimmt haben. Besteht darüber Einverständnis?
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+ Zustimmung.
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+ Damit ist die Drucksache V/2105 erledigt, positiv beschieden. Wir kommen zu Punkt 3 c der Tagesordnung:
+ Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergegesetzes (Mehrwertsteuer)
+ — Drucksache V/2086 —
+ Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (14. Ausschuß)
+ — Drucksache V/2107 —
+ Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Pohle (Erste Beratung 119. Sitzung)
+ Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob er das Wort wünscht. — Bitte sehr! Als Berichterstatter Herr Abgeordneter Dr. Pohle.
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+ Dr. Pohle (CDU/CSU) :
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+ Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe die Ehre, den Mündlichen Bericht über die Ergebnisse der Beratung des Finanzausschusses zu Drucksache V/2086 zu erstatten. Die Debatte, die wir an dieser Stelle in erster Lesung über die Änderung des Mehrwertsteuergesetzes geführt haben, ist gestern im Finanzausschuß ungemein intensiv weitergeführt worden. Auch im Ausschuß standen im Brennpunkt der Diskussion einmal die Frage, welche Methode einer zusätzlichen Entlastung der Altvorräte am besten der erklärten Zielsetzung der Bundesregierung entspräche, und zum anderen die geforderte Erhöhung des Umsatzsteuersatzes. Es wird Sie kaum verwundern, meine Damen und Herren, daß das Unbehagen ob der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Gesetzesänderungen gerade bei denjenigen sehr ausgeprägt ist, die sich jahrelang mit der Umsatzsteuerreform befaßt und die nun zu ändernden Bestimmungen sehr eingehend — auch unter Einschaltung der Betroffenen; Sie erinnern sich an die vom Ausschuß im Sommer vorigen Jahres, veranstalteten Hearings — geprüft haben. Daß das neue Umsatzsteuergesetz in wesentlichsten Punkten, die noch bei der zweiten und dritten Beratung des Gesetzentwurfs im Ausschuß und im Plenum als unantastbare Grundpfeiler gegolten hatten — so der 10%ige Steuersatz —, abgeändert werden müßte, noch ehe es in Kraft getreten war und sich hatte erproben können, ist für „die Väter" der Umsatzsteuerreform ein harter Schlag. Manch einer fühlt sich nun in der Lage eines Menschen, der sozusagen sein Wort für eine Sache gegeben hat und es nicht halten kann. Die Mitglieder des Finanzausschusses sahen sich konfrontiert mit der Tatsache, daß die Bundesregierung im Rahmen ihrer mittelfristigen Finanzplanung und ihrer verschiedenen konjunkturfördernden Maßnahmen in ihre Absichtserklärung eine zusätzliche Entlastung der Altvorräte und eine Steuersatzerhöhung aufgenommen hatte. Meine Damen und Herren, sollte nicht das Vertrauen der Wirtschaft in Erklärungen der Bundesregierung erschüttert werden, mußte der Ausschuß grundsätzlich den Vorschlägen der Bundesregierung entsprechen, zumal nicht zu bestreiten war, daß weite Teile der Wirtschaft wohl auf Grund dieser Erklärung der Bundesregierung die wirtschaftlichen Entwicklungschancen wieder günstiger beurteilten und größere Aktivität an den Tag legten.
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+ Abg. Schulhoff: Das sind aber nur Annahmen!
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+ — Ich spreche jetzt als Berichterstatter, Herr Schulhoff. Anschließend darf ich mir noch einige Worte als Abgeordneter gestatten. Aber ich bitte vorläufig, das als Mündlichen Bericht des Ausschusses anzusehen. Schließlich wäre es dem Ausschuß auch nicht möglich gewesen, im Rahmen dieser einwöchigen Sondersitzung des Bundestages eine Gegenkonzeption zu entwickeln, die bei Verzicht auf die Steuersatzerhöhung zu einer anderweitigen Deckung der nach der mittelfristigen Finanzplanung zu erwartenden Haushaltsdefizite geführt hätte; immerhin handelt es sich für 1969 um einen Betrag von 2,4 Milliarden DM, für den Ersatz hätte geschaffen werden müssen. Unter diesen Umständen sah die Mehrheit des Ausschusses keine andere Möglichkeit, als der Erhöhung des Steuersatzes auf 11% zuzustimmen. Wenn darüber auch nicht abgestimmt worden ist, so glaube ich doch sagen zu können, daß der Ausschuß sehr froh gewesen wäre, wenn wenigstens für das Einführungsjahr der neuen Steuer der Satz von 10 °/o hätte erhalten werden können, nicht nur, weil sich der Ausschuß vielen Betroffenen gegenüber im Wort fühlte, sondern in erster Linie, weil ein Satz von 10% sehr viel weniger Umstellungsschwierigkeiten verursacht hätte, als nun zu erwarten sind, nachdem sich die Wirtschaft darauf einrichten muß, mitten im Jahr ihre Kalkulation und ihre Preise erneut zu ändern. Niemand vermag vorauszusehen, wie sich dieser Wechsel während eines Jahres auf das Preisniveau auswirken wird. Aber auch in diesem Punkte vermochte der Ausschuß nicht, einen fiskalisch tragbaren Gegenvorschlag zu machen. Die aus konjunkturpolitischen Erwägungen und mit Rücksicht auf die Absichtserklärung der Bundesregierung erforderliche zusätzliche Umsatzsteuerentlastung der Altvorräte, die ein Volumen von etwa 700 Millionen DM haben soll, sowie die für das Jahr 1968 noch bestehende Dekkungslücke im allgemeinen Haushalt ließen es der Mehrheit des Ausschusses unausweichlich erscheinen, die Steuersatzerhöhung zum 1. Juli 1968 in Kraft zu setzen. Sie soll für 1968 1,1 Milliarden DM hereinbringen. Auf das intensivste hat sich der Finanzausschuß, wie ich bereits sagte, mit der Frage der zusätzlichen Entlastung der Altvorräte beschäftigt. Wie Sie wissen, ist die Ausfuhrvergütung der im Mehrwertsteuergesetz vorgesehene Maßstab für die Entlastung. Dieser Maßstab muß zu Ungleichmäßigkeiten führen, weil das Verhältnis der Ausfuhrvergütung zur tatsächlichen Belastung mit inländischer Umsatzsteuer aus historischen Gründen bei den einzelnen Waren sehr unterschiedlich ist. Eine Kombination von Ausfuhrvergütung und Ausfuhrhändlervergütung als Entlastungsmaßstab, wie sie von den Freien Demokraten beantragt worden war, hätte dieses Problem auch nicht völlig lösen können. Sie scheiterte, abgesehen davon, daß sie ein kompliziertes Verfahren bedingt hätte, auch daran, daß sie einen stärkeren Steuerausfall verursacht hätte. Es verbleibt demnach bei dem im Gesetz bereits vorhandenen Entlastungsverfahren, wobei die gröbsten Härten dadurch ausgeglichen werden sollen, daß ein allgemeiner Mindestentlastungssatz von 1 % vorgeschlagen wird. Dieser Mindestsatz wird z. B. Zellstoff- und Faserholz zugute kommen. Dieser Satz soll auch immer dann gewährt werden, wenn ein Unternehmer ein Erzeugnis nicht tarifiert. Nach dem ursprünglichen Gesetz wäre eine solche Vorratsware von jeglicher Entlastung ausgeschlossen gewesen. Eine Anregung des Bundesrates aufgreifend, hat der Ausschuß weiter beschlossen, für Steinkohle und Koks einen Sondersatz von 2 % in das Gesetz aufzunehmen. Diese Beschlüsse des Ausschusses werden kaum alle zu erwartenden Härtefälle befriedigend regeln. Ob und inwieweit im Verwaltungswege Härteregelungen für Einzelfälle getroffen werden können, mußte allerdings offen bleiben. Im übrigen hat der Ausschuß auch eine Maximalbegrenzung für die Ausfuhrvergütungssätze vorgesehen. Abgesehen von Seeschiffen soll für kein Erzeugnis ein höherer Ausfuhrvergütungssatz als 4 % angewendet werden können. Die Bundesregierung hatte bekanntlich vorgeschlagen, die zusätzliche Vorratsentlastung davon abhängig zu machen, daß das Vorratsvermögen am 31. Dezember 1967 mindestens den Stand vom 31. Dezember 1966 erreicht. Die Bedenken, die gegen diese Bindung an einen in sehr vielen Fällen recht zufälligen und betriebswirtschaftlich keineswegs immer „vernünftigen" Lagerbestand am 31. Dezember des vergangenen Jahres vorgebracht worden sind, brauche ich hier nicht im einzelnen zu wiederholen. Ich will nur daran erinnern, daß sie diejenigen, die unter dem Konjunkturrückgang ohnehin leiden, zusätzlich treffen würde und daß sie am stärksten diejenigen begünstigen würde, die von der Rezession am wenigsten betroffen sind. Diese Überlegungen haben ja auch den Bundesrat zu dem Vorschlag veranlaßt, den Bestandsvergleich aufzugeben und ganz allgemein die nicht be- oder verarbeiteten Altvorräte um 200 % — statt wie bisher um 150 % — der Ausfuhrvergütung zu entlasten. Wenn auch die Regierungsvertreter im Ausschuß Bedenken gegen eine solche „gießkannenartige" Entlastungsmethode vorbrachten und aus konjunkturpolitischen Gründen zur Beibehaltung eines Bestandsvergleichs rieten, lehnte die Mehrheit des Ausschusses doch den Regierungsvorschlag sowie einen von der sozialdemokratischen Fraktion beantragten modifizierten Bestandsvergleich ab. Mit Mehrheit wurde sodann der Vorschlag des Bundesrates angenommen, der für Wirtschaft und Verwaltung zweifellos weniger kompliziert als ein Bestandsvergleich ist und von dem sich die Ausschußmehrheit auch einen die Konjunktur fördernden weiteren Lageraufbau während der letzten Monate dieses Jahres verspricht. Die Beschlüsse des Ausschusses zur Entlastung der Altvorräte werden nach Schätzung der Regierungsvertreter einen Steuerausfall von etwa 670 Millionen DM verursachen. Der mitberatende Haushaltsausschuß hat den Beschlüssen des Finanzausschusses zugestimmt. Nun noch zur Erläuterung der übrigen vom Finanzausschuß beschlossenen Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes. Generell kann gesagt werden, daß sie nicht von grundlegender Bedeutung sind, sondern daß sie im wesentlichen eine Rechtslage herstellen, die der Finanzausschuß bereits bei früherer Gelegenheit beschlossen hätte, wenn ihm die Problematik bekannt gewesen wäre. Dies gilt für die mit Mehrheit beschlossene Eliminierung der Verbrauchsteuern aus der Bemessungsgrundlage für die Entlastung der Altvorräte, soweit diese Verbrauchsteuern nicht mit Umsatzsteuer belastet sind. Diese Korrektur ist nicht nur logisch, sondern kann bei Erzeugnissen, bei denen die Verbrauchsteuer einen hohen Anteil am Verkaufspreis einer Ware hat und bei denen der Erzeuger seine Vorratshaltung manipulieren kann, wirtschaftlich von erheblicher wettbewerbsentzerrender Bedeutung sein. Dies gilt weiter für die einstimmig beschlossene Änderung der §§ 3 und 21, die der Wirtschaft und der Verwaltung beim Freihafen-Veredelungsverkehr gegenüber dem ursprünglichen Gesetz eine wesentliche Arbeitsentlastung bei fiskalisch völlig gleichem Effekt bringen werden, und für die Ermächtigung zur Erhöhung der Wertgrenze für die Abgabenfreiheit von Mitbringseln im Reiseverkehr. Und dies gilt schließlich für die Erweiterung des Befreiungskatalogs des § 8 zugunsten der Lieferung von Schiffsausrüstungen. Der Ausschuß folgte hier mit Mehrheit einem Vorschlag der Küstenländer, der durch die Freistellung dieser Lieferungen eine Existenzgefährdung der nicht in Freihäfen ansässigen, mit ausländischen und mit Freihafen-Betrieben konkurrierenden Schiffsausrüster beseitigen will. Das Steueraufkommen wird hiervon nicht berührt. Die Befreiung führt jedoch zu einer Arbeitsentlastung, da sie die Erstattung der Vorsteuern in Wegfall kommen läßt. Meine Damen und Herren, ich möchte die Gelegenheit dieses Berichts nicht vorübergehen lassen, ohne ein Wort zu einer Frage gesagt zu haben, die zwar nicht unmittelbarer Beratungsgegenstand war, die uns aber immer wieder begegnet. Es handelt sich um die außenwirtschaftlichen Folgen der Einführung der Mehrwertsteuer. Man kann — insbesondere im Ausland — immer wieder die Ansicht hören, die Mehrwertsteuer habe einen Abwertungseffekt und verschaffe der deutschen Exportindustrie einen unangemessenen Wettbewerbsvorteil. Im Ausschuß ist auch bei den gestrigen Beratungen wieder darauf hingewiesen worden, daß die Nichtentlastung der Altinvestitionen, die zunächst noch .für Jahre bestehende Investitionsbesteuerung und die neben der Umsatzsteuer erhobenen, aber beim Export nicht erstattungsfähigen Steuern — wie z. B. die Gewerbesteuer — immer noch eine Benachteiligung der deutschen Wirtschaft im internationalen Wettbewerb mit sich bringen, daß also keinesfalls von einer unangemessenen Exportförderung durch Einführung der Mehrwertsteuer die Rede sein kann. Ähnliches gilt für die gelegentlich aufgestellte Behauptung, die Systemumstellung werde den Import erschweren. Die importierten Waren sind von der Nichtentlastung der Altinvestitionen, den Wirkungen der Investitionsteuer usw. nicht betroffen, so daß sie, jedenfalls für eine ganze Reihe von Jahren, immer noch gewisse Wettbewerbsvorteile gegenüber bestimmten Inlandswaren — z. B. auf dem Stahlsektor — haben können. Ich möchte Sie bitten, den Gesetzentwurf trotz all der Bedenken, die gegen ihn bestehen mögen, in der vom Finanzausschuß vorgeschlagenen Fassung zuzustimmen. Soweit der Bericht.
+ Herr Präsident, ich bitte um die Genehmigung, einige Worte als Abgeordneter hinzuzufügen.
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+ Präsident D. Dr. Gerstenmaier:
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+ Einen Augenblick! Dazu muß ich erst einmal die Beratung eröffnen.
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+ Abg. Dr. Pohle: Ich bitte darum!
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+ Ich muß das tun, ich muß auch erst einmal den Änderungsantrag aufrufen. Es würde zwar das Geschäft vereinfachen, wenn Sie jetzt auch gleich Ihre persönliche Meinung vortragen würden. Aber das ist mir jetzt zu riskant. Das ist eine zu heikle Angelegenheit. Ich mache ausdrücklich darauf aufmerksam, meine Damen und Herren, daß Änderungsanträge vorliegen. Der Präsident des Hauses enthält sich natürlich jeglicher Tendenz bei dieser Bemerkung. Er macht nur das Haus, weil es Freitag mittag ist, darauf aufmerksam, daß, wenn dieser zweiten sogleich die dritte Beratung folgen soll, falls in dieser zweiten Beratung Änderungen des Gesetzentwurfs beschlossen werden, der § 93 der Geschäftsordnung ziehen kann, wonach die dritte Beratung nur dann unmittelbar erfolgen könnte, also heute noch erledigt werden könnte, wenn nicht zehn anwesende Mitglieder widersprechen. Es ist nur fair, daß man die Gefechtslage klar sieht und die Möglichkeiten der Geschäftsordnung jedem Mitglied des Hauses im Bewußtsein sind. Nun also zweite Lesung. Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seinen Bericht. Ich rufe in der zweiten Lesung den Art. 1 auf. Hier liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Umdruck 283
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+ *)
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+ vor. Zur Begründung dieses Änderungsantrags hat die Frau Abgeordnete Funcke das Wort.
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+ Frau Funcke (FDP):
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+ Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Um Mißverständnisse gleich von Anfang an auszuschließen, möchte ich betonen, daß bei Annahme unseres Änderungsantrags die FDP keine Fristeinrede geltend machen wird.
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+ Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] : Eine Zwischenfrage: Würden Sie denn Einspruch erheben, wenn Änderungsanträge der Mehrheit hier noch durchkämen?
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+ — Ja, das kommt auf den Inhalt an. Im allgemeinen dürfen Sie überzeugt sein, daß wir nicht mit kleinkarierten Geschäftsordnungsanträgen Politik zu machen versuchen.
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+ Beifall bei Abgeordneten der Regierungsparteien.
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+ Meine Herren und Damen, dieses Haus hat am 26. April einstimmig das Mehrwertsteuergesetz beschlossen, und zwar mit einem Steuersatz von 10 %. Wir wußten damals alle, um welche schwerwiegende, folgenschwere und auch für die Finanzen unseres Landes nicht unwichtige Entscheidung es sich handelte. Wir wußten, daß es sich um eine Systemänderung nach 50 Jahren von fundamentaler Bedeutung handelte. Eine entscheidende Voraussetzung und eine entscheidende Zusicherung an alle Beteiligten war, daß mit dieser Systemänderung kein fiskalischer Nebenzweck verbunden sei. Das Aufkommen der neuen Steuer, der Mehrwertsteuer, sollte genauso groß sein wie das Aufkommen aus der bisherigen Umsatzsteuer; der Verbraucher sollte nicht stärker belastet werden. Das haben die Sprecher aller Parteien ausdrücklich im Namen ihrer Fraktionen bei der zweiten und dritten Lesung des Mehrwertsteuergesetzes im April dieses Jahres unterstrichen. Ich darf zitieren. Herr Pohle:
+ Eine Erhöhung der Verbraucherbelastung über die vorgesehenen Steuersätze hinaus halten wir nicht für vertretbar. Frau Abgeordnete Kurlbaum-Beyer:
+ Für die SPD-Fraktion war es oberster Grundsatz, vor allem den Prozentsatz von 10 % zu erhalten, um damit Preiserhöhungen im Durchschnitt zu unterbinden.
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+ Abg. Schulhoff: Sehr richtig!
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+ Und Herr Finanzminister Strauß:
+ Dieses Gesetz ist kein Gesetz zur Schließung von Deckungslücken unter dem Vorwand einer steuerlichen Reform. Diese Reform würde ihren Sinn verlieren, wenn wir anders handelten.
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+ *) Siehe Anlage 2
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+ Meine Herren und Damen, das war im April dieses Jahres. Noch keine neun Wochen später aber beschließt die Regierung einstimmig, d. h. mit der Stimme von Herrn Dr. Strauß, die Erhöhung des Steuersatzes auf erst einmal 10 1/2 % und dann auf 11 %, und zwar ausdrücklich zur Schließung von Haushaltslücken. Damit, Herr Minister Strauß, hätte j a wohl die Mehrwertsteuer ihren Sinn verloren. Sie haben uns erklärt, Herr Minister Strauß, daß der Grund für diese Gesinnungsänderung in der mittelfristigen Finanzplanung liege. Nun, meine Herren und Damen, wollen wir uns doch einmal fragen, was denn eigentlich das epochal Neue an dieser mittelfristigen Finanzplanung ist. Seit im Juli dieses Jahres in einem dreitägigen Kraftakt dieses angeblich „nicht verbindliche" Zahlenwerk in der Vorausschau künftiger Ausgaben und Einnahmen von der Regierung zur Welt gebracht wurde, seitdem das als einzig, einmalig und beispiellos gefeiert wird — bis hin zu der Vermutung des Herrn Wirtschaftsministers, wir zweifelnden FDP-Mitglieder würden dereinst beschämt vor unseren Enkeln stehen, weil wir bei diesem epochalen Ereignis nicht applaudieren halfen —, seit dieser Zeit fragen wir uns ernstlich: was ist denn eigentlich so umwerfend neu und vor allen Dingen so unvorhersehbar bei dieser mittelfristigen Finanzplanung, daß man dafür seine Grundsätze opfern und seine Zusagen über Bord werfen muß? Herr Minister Strauß, Sie waren im April, als die feste Zusage auf 10 % Steuer gemacht wurde, bereits über vier Monate im Amt, also einen Monat länger, als man jedem Neuanfänger mit hundert Tagen Einarbeitungszeit zubilligt. Im Ministerium lagen die Zahlen über die künftigen Ausgaben auf Grund der beschlossenen Gesetze seit langem vor. Es gab Warnungen Ihres Amtsvorgängers wegen der Entwicklung der Ausgaben, die dieser bereits vor zwei Jahren ausgesprochen hatte. Sie gelten überdies als ein Mann von schneller Auffassungsgabe. Und schließlich hat Ihre Fraktion, die CDU/CSU-Fraktion, seit 18 Jahren ununterbrochen mit absoluter Mehrheit im Kabinett und mitunter mit absoluter Mehrheit in diesem Hause, die Staatsfinanzen entscheidend zu verantworten. Ich glaube, das muß man gelegentlich hier sagen, weil viele von Ihnen das vergessen haben.
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+ Beifall bei der FDP.
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+ Sie könen doch nun wahrlich die Öffentlichkeit nicht glauben machen, das Problem des Haushaltsausgleichs in einer Rezession sei Ihnen erst im Mai oder Juni dieses Jahres zum Bewußtsein gekommen. Das ist um so weniger möglich, als ein halbes Jahr früher eine Regierung gerade wegen der Frage der Steuererhöhungen auseinandergegangen war. Aber auch Sie, meine Herren und Damen von der SPD, sollten nicht so tun, als wäre die mittelfristige Finanzplanung und damit die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes wie ein unerwartetes und unabwendbares Sommergewitter über Sie herniedergegangen. Sie sind seit Beginn der Bundesrepublik in diesem Hause zahlreich vertreten. Sie stellen seit dieser Zeit den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses. Sie hatten und haben alle Rechte und Gelegenheiten, im Plenum, in den Ausschüssen die Regierung nach den finanziellen Auswirkungen der Gesetze zu fragen. Sie müßten noch beweisen, daß man Ihnen Auskünfte schuldig geblieben ist, die zur Beurteilung der finanziellen Lage notwendig gewesen wären. Nein, meine Herren und Damen von der SPD, Sie können nun wirklich nicht ernsthaft der Öffentlichkeit weismachen wollen, daß Sie im Zustand finanzpolitischer Unschuld und Unwissenheit in diese Regierung eingetreten sind.
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+ Beifall bei der FDP.
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+ Im Gegenteil, Ihr Anteil an blockierenden Dauerausgabenbeschlüssen dürfte sehr bemerkenswert sein. Nun wollen Sie alle nichts mehr davon wissen, was Sie im April beschworen haben. Dabei ist seit Ende April wahrlich nichts Neues in den Finanzen des Bundes passiert. Das einzig Neue, was passiert ist, ist möglicherweise der Verlust Ihrer Illusion, daß die Herren Strauß und Schiller wie afrikanische Medizinmänner in kürzester Zeit die Konjunktur herbeizaubern könnten,
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+ Beifall bei der FDP.
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+ und das noch mit falschen Methoden und Mitteln, z. B. mit der Methode, gleichzeitig auf die Bremse und auf den Gashebel zu treten. Vielleicht darf man zugunsten aller Beteiligten annehmen, jede Fraktion und jeder Minister habe für sich allein nicht nur die Hoffnung, sondern sogar ein Rezept, wie man den Finanzausgleich ohne Umsatzsteuererhöhung erreichen könne, gehabt. Aber diese Rezepte deckten sich einfach nicht in der Zielsetzung. So hat man sich in dem langen Hin- und Herzerren schließlich auf Kosten des schwächsten Gliedes in unserer Wirtschaft, auf Kosten des Verbrauchers, geeinigt, offensichtlich in der Hoffnung, er werde es schon nicht so sehr merken, auf jeden Fall werde er nicht organisiert protestieren. Vielleicht, meine Herren und Damen von der CDU, darf ich die Familienpolitiker daran erinnern, daß für eine vielköpfige Familie eine Verteuerung um auch nur ein Prozent bei den unausweichlichen Ausgaben — und es wird vielfach nicht bei der Verteuerung um nur ein Prozent bleiben — im Familienbudget durchaus spürbar zu Buche schlägt!
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+ Zurufe von der Mitte.
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+ Vielleicht darf ich die Wohnungspolitiker unter Ihnen daran erinnern, wie sehr Sie bereits den Prozentsatz von 10 v. H. als untragbar angesehen haben! Nun müssen Sie Ihren Petenten gegenüber 11 % befürworten und verteidigen. Zudem sind wir uns doch klar darüber, daß eine Erhöhung um 1 % im Juli kommenden Jahres vielfach bereits vorweggenommen werden wird; denn welcher Betrieb wird schon in einem Jahr zwei verschiedene Preislisten herausgeben? Man wird halt — auch wenn es nicht ganz berechtigt ist — dieses Prozent bereits vorher in die Preise einkalkulieren. Sind wir uns — trotz der Versicherung des Herrn Dr. Pohle — alle wirklich darüber klar, was es für die Wirtschaft bedeutet, in einem Jahr hintereinander zweimal die Kalkulation umzustellen, zweimal die Preise neu auszuzeichnen, zweimal die Buchhaltung umzustellen, zweimal die Buchungs- und Fakturierungsmaschinen umzubauen? Sind wir uns darüber klar, daß für Betriebe, die nach dem Ist versteuern, diese Änderung des Satzes nach einem halben Jahr bedeutet, daß sie über ein ganzes Jahr hinweg eine doppelte Steuerbuchhaltung vornehmen müssen, nämlich bei ihren Einnahmen laufend kontrollieren müssen, ob diese auf Leistungen beruhen, die noch nach altem oder schon nach neuem Steuerrecht bewirkt sind, und dann ab Juli, ob sie mit dem Satz von 10 oder von 11 % versteuert werden müssen? Ich wünsche jedem, diese Dinge in der Praxis einmal durchführen zu müssen, damit er begreift, welche unerträgliche Last mit einer solch kurzfristigen Änderung des Steuersatzes der Wirtschaft, vor allem auch den kleinen und mittleren Betrieben, die nicht über viele Hilfskräfte verfügen, aufgebürdet wird. Und sind Sie sich im klaren darüber, was es für die lohnintensiven Betriebe und für die Dienstleistungsbetriebe bedeutet, daß die Kostenverteuerung nun noch verschärft wird? Für viele Betriebe dieses Bereichs bedeutet die Umstellung auf die Mehrwertsteuer ein erhebliches Anziehen der Preise. Wenn Sie auch sagen, das trage der Verbraucher — nun, es gibt genügend Bereiche, in denen eine Überteuerung zu einem Ausweichen und damit zu einer Rezession führt, zu einem Ausweichen auf die Schwarzarbeit, einem Ausweichen auf Surrogate, im Beherbergungswesen einem Ausweichen auf den Urlaub im Ausland. Das trifft unsere Wirtschaft in einem Augenblick, in dem wir ihr gerade helfen wollen, die Rezession zu überwinden. Sie verschärfen damit den Konflikt, der in diesem Hause ja bei der Frage um die Besteuerung der Gaststätten in ihrer Konkurrenz zum Lebensmittelhandel entstanden ist; Sie verschärfen die Schwierigkeit bei den Getränken in der Abgrenzung zum landwirtschaftlichen Steuersatz. Alle diese Dinge, um die wir in der Sache vor wenigen Monaten hier doch wirklich hart gerungen haben, werden durch die Erhöhung des Steuersatzes und damit durch die Erhöhung der Differenz zwischen vollem und ermäßigtem Satz noch verschärft. Meine Herren und Damen, Sie nehmen uns mit einer solchen Entscheidung auch den Spielraum für die Finanzreform. Es ist wirklich sehr bedauerlich, daß uns die Regierung die Finanzreform nicht gleichzeitig vorlegt. Dann würde der Zusammenhang sichtbar werden, und wir würden sehen, daß mit einer jetzigen Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes die Manövriermasse, auf die wir doch bei der Finanzreform spekulieren, bereits zum allgemeinen Haushaltsausgleich im voraus weggenommen wird. Ich hatte noch die Hoffnung gehabt, in diese 11 % sei eingerechnet die Erhöhung, die eines Tages wegen des Abbaus des Stufenplans bei den Investitionen nötig sein wird. Aber nun hat uns Minister Strauß in wünschenswerter Offenheit vorgestern abend erklärt, daß das zusätzlich kommt. Das bedeutet doch, daß wir in der Tat keine oder fast keine Masse mehr zur Verfügung haben, wenn wir eines Tages auf das europäische Steuerniveau heraufziehen, um gleichzeitig in Angleichung an die europäischen Wettbewerbsverhältnisse die Gewerbesteuer abzuschaffen. Das war doch unsere Hoffnung, und damit rechnen wir doch. Die Gewerbesteuer muß weg. Wenn Sie aber vorher die mögliche Masse für den allgemeinen Haushaltsausgleich verkleckern, werden Sie nur noch wenig oder nichts mehr zur Verfügung haben und damit die deutsche Wirtschaft nicht von einer Steuer entlasten können, die im allgemeinen Wettbewerb schwer auf die deutsche Kostenstruktur drückt.
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+ Beifall bei der FDP.
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+ Sie fragen: Gut, ihr wollt die Steuererhöhung ablehnen; wie wollt ihr denn das finanzieren, was ihr doch auch wollt, die verbesserte Entlastung der Altvorräte? In der Tat sind wir der Meinung, daß die Altvorräteentlastung verbessert werden müßte. Sie sind ja nun endlich auf unseren Kurs eingeschwenkt, den wir bereits im April dieses Jahres vertreten haben, und wir sind froh darüber. Das kostet in der Tat 700 Millionen DM. Doch diese 700 Millionen DM sind nach unserer Auffassung ein Objekt des Konjunkturprogramms; denn wenn es etwas gibt, was in der ganzen Breite der Wirtschaft konjunkturfördernd wirkt, dann ist es eine hinreichende Entlastung der Altvorräte. Eine solche Entlastung wirkt viel besser, viel breiter, als alle gezielten Maßnahmen wirken können, und hat außerdem den Vorteil, daß sie nicht im Verdacht steht, eine dirigistische Maßnahme zu sein.
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+ Beifall bei der FDP.
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+ Mit keinem Betrag der 5,3 Milliarden DM, die Sie dort auszugeben bereit sind, können wir eine wirkungsvollere und bessere Konjunkturpolitik treiben als mit der Altvorräteentlastung, dazu noch ohne den Verdacht dirigistischer Nebenabsichten. Wir brauchten also dieserhalb die Steuer nicht zu erhöhen und alle die wirtschaftlichen Nachteile in Kauf zu nehmen, die doch bei einer Beschneidung der Möglichkeiten der Konsumenten auch für die Wirtschaft insgesamt eintreten. Bezüglich der 400 Millionen DM, die dann noch in diesem Jahr zu finanzieren übrigbleiben, gibt es schon noch eine Fülle von Möglichkeiten, wie man ohne Eingriffe in wichtige Bereiche sparen kann. Es gibt so viele Einzelausgaben, die nicht nötig sind, oder nicht so hoch zu sein brauchen. Wenn wir es nicht wissen, die Bevölkerung ist gern bereit, uns zu helfen. Stellvertretend für einiges darf ich nur etwa an die Überteuerung bei unserem Bundeshausneubau erinnern und manches andere. Vielleicht sollten wir einmal bei der Stadt Wetter an der Ruhr anfragen, wie man so etwas macht. Die Stadt Wetter hat es in gemeinsamer Anstrengung von Rat und Verwaltung sowie Bevölkerung fertiggebracht, die Grundlage für einen Schulneubau aus dem allgemeinen Etat herauszuschneiden, und zwar mit Zustimmung aller Betroffenen; und das ist das Entscheidende. Es gibt eine Menge von Sparmöglichkeiten, bei denen sogar der Betroffene bereit ist, um der größeren Sache willen zuzustimmen. Es gibt also schon Möglichkeiten, auf diese 1,1 Milliarden DM Mehreinnahmen in diesem Jahr ohne Schaden zu verzichten; es ist nicht so zwingend, diesen Betrag zu beschaffen, wie es hier dargestellt worden ist. Wir sind in diesem Hause noch frei für eine andere Entscheidung. Meine Herren und Damen! Eines sollte noch gesagt werden. Das Gesetz über die Einführung der Mehrwertsteuer ist nicht allein von Regierung und Parlament beraten und verabschiedet worden. Dieses Gesetz hat in einem ungeheuren Maße die positive Mitarbeit der breiten Bevölkerung erfahren. Wir hätten es in dieser durchführbaren Form nicht verabschieden können, wenn wir uns nicht auf eine Fülle von Sachverstand hätten abstützen können, der uns über die organisierten Gruppen der Bevölkerung zugetragen worden ist. Diese Gruppen und Verbände haben noch bei keinem anderen Gesetz in diesem Hause so zahlreich und im letzten so positiv und so bereitwillig mitgewirkt wie gerade bei diesem Gesetz, und zwar auch jene Gruppen, die von diesem Gesetz mehr Nachteile als Vorteile zu erwarten haben.
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+ Zustimmung bei der CDU/CSU.
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+ Meine Herren und Damen, diese Zusammenarbeit stand während ,der 3 1/2jährigen Beratung auf der unangefochtenen Voraussetzung, daß ,das Mehrwertsteuergesetz eben kein Mittel der Fiskalpolitik sei, sondern eine Reform im System ohne jede finanzielle Nebenabsicht.
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+ Sehr gut! bei der CDU/CSU.
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+ Wenn wir diese Zusicherung jetzt brechen, werden wir mehr verschütten, als mancher von Ihnen in diesem Hause sich im Augenblick klarmacht. Das Vertrauen der Bevölkerung zu Regierung und Parlament ist in unnserer jungen Demokratie noch nicht so fest, daß wir uns leichtfertig einen Bruch von Zusicherungen erlauben könnten. Wir werden in Zukunft diese Bereitschaft nicht mehr finden, wir werden dieses Vertrauen zu Zusicherungen nicht mehr voraussetzen dürfen, wir werden auf sehr viel größere Vorbehalte stoßen, und wir werden vor allen Dingen die Bereitschaft, um der Gemeinsamkeit willen auf Einzelwünsche und -anträge zu verzichten, nicht mehr in der Weise und in dem Ausmaß vorfinden wie erfreulicherweise bei diesem Gesetz, wenn wir jetzt die gegebene Zusicherung brechen. In der Tat, in der Verfassung steht, daß das Parlament souverän ist. Aber in einer Demokratie gibt es neben der geschriebenen Verfassung auch ungeschriebene Gesetze. Ich meine, wir dürften es uns nicht leisten, solche ungeschriebenen Gesetze, die möglicherweise wirkungsvoller als die geschriebenen sind, um eines augenblicklichen Finanzvorteils willen zu brechen.
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+ Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU.
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+ Präsident D. Dr. Gerstenmaier:
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+ Meine Damen und Herren, ich schlage vor, daß zunächst auch der Änderungsantrag auf Umdruck 284
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+ *)
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+ begründet wird und daß dann über beide — Umdruck 283 und 284 — die Aussprache stattfindet. Herr Abgeordneter Schmidt (Wuppertal)
+ , wünschen Sie den Antrag auf Umdruck 284 zu begründen?
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+ Abg. Schmidt [Wuppertal] : Nein, ich ziehe meinen Antrag zurück!
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+ — Der Änderungsantrag auf Umdruck 284, der soeben verteilt worden ist, ist zurückgezogen worden. Zur Diskussion steht jetzt der Änderungsantrag auf Umdruck 283, der soeben von der Frau Abgeordneten Funcke begründet worden ist. Wer wünscht dazu das Wort? — Herr Abgeordneter Dr. Pohle!
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+ Current agenda item shortened (sampling)
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